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Baugenossenschaft Glattal Zürich
Kronwiesenstrasse 95
8051 Zürich
Telefon: 043 299 44 44 / Fax: 043 299 44 45

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BGZ - Vorgehen bei Notfällen                                 Reparaturmeldung

Für dringende, nicht aufschiebbare Reparaturen steht den BGZ-Mieterinnen und -Mietern folgende
Notfall-Nummer zur Verfügung:

 

 

 

 

043 299 44 55

 

 

 

 

Diese Nummer wird auch ausserhalb der Bürozeiten bedient. Bitte benutzen Sie deshalb ausschliesslich
diese Nummer für Notfälle - Besten Dank.

 

Ein Notfall liegt nur dann vor, wenn die Reparatur nicht bis zum nächsten Arbeitstag warten kann. (Gefahr für Personen oder es entsteht zusätzlicher Schaden wie bei Überschwemmungen oder dergleichen). Ein verstopfter Lavaboablauf oder eine defekte Glühlampe sind kein Notfall !
 

Bei Wasserrohrbruch im Vorgarten- oder Strassenbereich (nicht Anschluss für Gartenschlauch) ist zusätzlich zum Hauswart direkt die Wasserversorgung, Telefon 044 432 33 22, zu benachrichtigen.

 

Allgemeine Bemerkungen zu Reparaturmeldungen

Grundsätzlich sind alle Reparaturmeldungen schriftlich vorzunehmen und in den entsprechenden Hauswart-Briefkasten einzuwerfen.

Die Kosten für Mieteraufträge an externe Firmen werden von der BGZ nicht übernommen.

Für Störungen auf dem Radio- und TV-Netz ist die Firma Cablecom zuständig und muss vom Mieter direkt aufgeboten werden. Telefon Störungsdienst Cablecom: 0844 80 40 20. Sollte es sich jedoch nachträglich zeigen, dass die Störquelle beim Empfangsgerät des Mieters liegt, so wird der Servicegang verrechnet.

Für den Telefonanschluss ist die Firma Swisscom zuständig und muss vom Mieter direkt kontaktiert werden. Telefon Störungsdienst Swisscom: 175.

 

 

 

Verhalten im Brandfall:

Alarmieren

Feuerwehr Tel 118; gefährdete Personen benachrichtigen.

Retten

Menschen und Tiere retten; Fenster und Türen schliessen; Brandstelle über Fluchtwege verlassen.

Löschen

Brand bekämpfen; eintreffende Feuerwehr einweisen.

Am nächsten Arbeitstag muss der Hauswart und die Verwaltung benachrichtigt werden. Bei Brandschäden (auch Kleinbränden) dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, bevor die Verwaltung zusammen mit der Gebäudeversicherung die notwendigen Abklärungen durchgeführt hat.

Polizeinotruf:

Telefon 117

 

Feuerwehrnotruf:

Telefon 118

 

Sanitätsnotruf:

Telefon 144

 

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