• Mietzinsanpassung infolge Referenzzinssatz-Veränderung

    Anders als sonst üblich müssen Mieterinnen und Mieter bei der BGZ bei einer Änderung des Referenzzinssatzes nicht von sich aus aktiv werden, um eine Mietzinsanpassung zu erhalten.

    Grund dafür ist, dass bei einer solchen Veränderung sämtliche Mietzinse auf Basis der Kostenmiete neu berechnet und anschliessend den betroffenen Mieterinnen und Mietern automatisch und fristgerecht schriftlich mitgeteilt werden. Mietzinsveränderungen werden Ihnen somit stets unaufgefordert angezeigt.