• Haustechnik und Coronavirus

    Spielen haustechnische Installationen in den Gebäuden eine Rolle bei einer möglichen Verbreitung des Coronavirus?

    Im Zusammenhang mit einer möglichen Verbreitung des Coronavirus stellt sich auch die Frage nach der Rolle der haustechnischen Installationen in den Gebäuden der BGZ. Nachfolgend möchten wir einige Bereiche kurz beleuchten.

    • Neuere Gebäude der BGZ verfügen über eine kontrollierte Wohnungslüftung. Diese Lüftungen funktionieren wie folgt:
      Die Aussenluft wird zum Monoblock geführt und dort mit einem Feinstaubfilter (Klasse F7) gereinigt. Die vorgewärmte Zuluft wird dann in einem separaten Kanal in jede Wohnung eingeblasen. Die Abluft aus den Wohnungen erfolgt ebenfalls pro Wohnung mit einem separaten Kanal und wird dann, nach der Rückgewinnung der Wärme, ins Freie geblasen.
      Die Zuluft besteht aus reiner Aussenluft; es wird keine Umluft beigemischt. Die Luft wird somit auch nicht mit derjenigen einer anderen Wohnung gemischt. Aus diesem Grund sehen wir hier keinen Handlungsbedarf.
       
    • Aufzugsanlagen
      Abklärungen für mögliche Verbesserungen (Luftaustausch usw.) bei Liftfirmen haben folgende Resultate ergeben:

      - Türen beim Erreichen des Ziels immer bis zur nächsten Benutzung offen lassen.
      Dies erfordert eine Anpassung der Steuerung, was grundsätzlich möglich ist. Die Massnahme zeigt aber kaum Wirkung, da die nötige Luftumwälzung aufgrund fehlenden Luftzugs nicht stattfindet. Die Wartezeiten werden verlängert, was in Testbetrieben zu Reklamationen führte. Durch das Offenhalten der Türen stehen mehrere Komponenten unter Dauerstrom. Dies führt zu häufigen Schäden, höheren Unterhaltskosten und häufigen Betriebsausfällen.
      Von dieser Lösung wird seitens der Lifthersteller dringend abgeraten.

      - Aktive Luftreinigung und Bestrahlung der Liftkabine mit UVC-Licht
      Derartige Lösungen werden von einigen Firmen seit kurzem angeboten, wurden jedoch noch nicht bei normalen Wohnhäusern eingesetzt.
      Die Wahrscheinlichkeit, dass man zusammen mit einer infizierten Person, die gerade in einer ansteckenden Phase ist, gemeinsam im Aufzug fährt oder ihn kurz nach ihr nutzt, ist tief. Dies trifft insbesondere zu, wenn die Anzahl der Wohnungen pro Treppenhaus im überschaubaren Rahmen ist. In Gewerbe- und Einkaufszentren hat dies im Gegensatz zu Wohnsiedlungen eine viel höhere Relevanz.
       
    • Treppenhäuser
      Nur wenige Treppenhäuser verfügen im obersten Geschoss über eine Lüftungsklappe. Diese wird zur Entrauchung des Treppenhauses durch die Feuerwehr betätigt und verfügt entsprechend über eine Brandfallsteuerung, teilweise ist auch noch eine Temperatursteuerung integriert. Hier auch noch eine Zeitschaltung zu integrieren ist sehr aufwendig und nicht überall möglich.
      Bei aussenliegenden Treppenhäusern ist das regelmässige Lüften über die Fenster sicher sinnvoll.
      Installation eines UVC-Lichtapparates siehe unten.
       
    • Belüftung in den Waschküchen
      Viele Waschküchen und Trocknungsräume können regelmässig über die Fenster gelüftet werden. Die Waschküchen und Trockenräume in den neueren Siedlungen haben meistens keine Fenster. Hier wird der Luftaustausch durch eine mechanische Lüftung mit Zu- und Abluft (ohne Umluftanteil) sichergestellt. Die gesamte Luft wird dabei in einer Stunde mehr als einmal komplett ausgetauscht.
      Unter diesem Aspekt sind die Umluftentfeuchter bedenkenlos.

      Die Installation von UVC-Lichtapparaten in Räumen mit derart kleinen Frequenzen ist unverhältnismässig (ev. Berechtigung in Warenhäusern).Die Bestrahlung von Menschen mit UVC-Licht ist hautschädigend. Die Platzierung der Lichtapparate im Wohnumfeld ist sehr problematisch und daher davon abzuraten.

    Um das Infektionsrisiko im Treppenhaus und anderen allgemein zugänglichen Räumen zu reduzieren, ist unseres Erachtens die strikte Einhaltung der Hygienevorschriften (Handhygiene, Abstandhalten) sowie die Verwendung einer Mund-Nasen-Schutzmaske die sinnvolle Lösung.