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    Wichtige Information bezüglich AK Zinsabrechnung für die Steuererklärung 2023

    Jährlich erreichen uns viele Anrufe mit Fragen zu den Verrechnungssteuer-Ausweisen für die Steuererklärung. Die für die Steuerrechnung 2023 relevante Zinsrechnung haben Sie bereits im Juli 2023 erhalten.

    Von Januar bis März erreichen uns jedes Jahr sehr viele Anrufe bezüglich des Verrechnungssteuer-Ausweises für die Steuererklärung. Wir versenden per Ende Jahr keine Steuerausweise. Für die Steuererklärung 2023 ist zwingend die Zinsabrechnung für die Abrechnungsperiode 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 zu verwenden. Diese haben Sie im Juli 2023 von der BGZ per Post erhalten.

    Die Verzinsung für das Anteilskapital erfolgt immer erst nach der jährlichen Generalversammlung. Also für das Jahr 2023 nach der GV im Juni 2024 (--> zu verwenden für die Steuererklärung 2024!). Bitte bewahren Sie die Dokumente für die Steuererklärung auf - nachträglich zu erstellende Kopien müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.