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    Ballspielmöglichkeiten in Siedlungen ohne offizielle Fussballplätze

    Grossflächiges Fussballspielen gehört weiterhin auf die dafür vorgesehenen Fussballplätze und nicht in die Siedlungen. Ballspiele der Kleinkinder sollen aber unter gewissen Umständen ein berechtigtes Dasein haben.

    Bild: wendy-aros-routman / unsplash

    Sehr geehrte Genossenschafterin

    Sehr geehrter Genossenschafter

    Das Ballspielen für U7-Kinder ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:

    • Minimaler Gebäudeabstand von 3 Meter
    • Das Ballspielen an Hauswände oder Storen ist zu unterlassen
    • Es ist darauf zu achten, dass Bälle nicht in den Balkonen bzw. den Gartensitzplätzen landen
    • Zusätzlich zu den üblichen Ruhezeiten darf am Wochenende nicht vor 9 Uhr Ball gespielt werden
    • Elterliche Aufsichtsperson erwünscht

    Hiermit werden alle früheren Bestimmungen aufgehoben und ersetzt. Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.

    Ihr BGZ-Team