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    Überarbeitete allgemeine Bedingungen für Garagen, Ein- und Abstellplätze

    Von Zeit zu Zeit ist es notwendig gewisse Papiere zu überarbeiten und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Gerne möchten wir Sie informieren, dass wir unsere allgemeinen Bedingungen für Garagen, Ein- und Abstellplätze überarbeitet haben.

    Unter Punkt 3 wurde ergänzt, dass in der Tiefgarage ausschliesslich im Schritttempo gefahren werden darf und das Fahrzeug innerhalb des Parkfeldes zu parkieren ist. Zudem werden neu unter Punkt 7 die Ausnahmeregelungen für einen Abtausch klar festgehalten. Das aktualisierte Dokument tritt ab dem 01. Juni 2021 in Kraft und ersetzt die vorgängige Version. Die neuen Version ist auf unserer Website unter Mieterservices à Formulare & Reglemente zu finden.
     
    Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und sind bei Fragen für Sie da.

    Ihr BGZ-Team