• Mietzinserhöhung

    Wie bereits an unserer Generalversammlung vom 14. Juni 2023 erläutert, wird die BGZ die Mietzinsen aufgrund des gestiegenen Referenzzinssatz und des erhöhten Gebäudeversicherungsindex nach oben anpassen.

    Per 1. Januar 2023 wurde der Gebäudeversicherungsindex von 1025 Punkten auf 1130 Punkte erhöht. Am 2. Juni 2023 stieg der hypothekarische Referenzzinssatz von 1.25% auf 1.50%. Diese beiden Variablen haben direkten Einfluss auf die Berechnung unserer Kostenmiete. Viele unserer Mieterinnen, Mieter und Genossenschaftsmitglieder erhalten in den nächsten Tagen per Einschreiben eine Mietzinserhöhung für ihr Wohnobjekt ab dem 1. November 2023. Die Detailangaben können Sie dem amtlichen Formular "Mietvertragsänderung" entnehmen, welches Sie mit diesem Einschreiben zugestellt bekommen.

    Eine Anfechtung der Mietzinserhöhung ist innert 30 Tagen nach Erhalt mit einem schriftlichen Begehren an die Fachstelle Gemeinnütziges Wohnen des Finanzdepartementes der Stadt Zürich möglich.

    Diejenigen Mieterinnen und Mieter, die ihre Mietzinszahlungen per Lastschriftverfahren (LSV oder DD) begleichen, müssen nicht aktiv werden. Die Mietzinsanpassung wird per 1. November durch uns vorgenommen. Den anderen stellen wir rechtzeitig neue Einzahlungsscheine zu. Falls Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, bitten wir Sie, diesen rechtzeitig abzuändern. Besten Dank im Voraus.

    Die Mieterinnen und Mieter, welche keine Mietzinsanpassung erhalten, werden ebenfalls mit einem separaten Schreiben darüber informiert.

    Das Informationsblatt zur Berechnung unserer Mietzinsen finden Sie hier.